Aufhebung der vorläufigen Haushaltsführung in M-V

Mit Beschluss des Haushaltsgesetzes 2022/2023 und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungs­blatt für Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. Nr. 30 Seite 374 u. ff.) vom 07.07.2022 ist der Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen worden.

Mit dem 2. Bewirtschaftungserlass für 2022 ist die vorläufige Haushaltsführungaufgehoben.Somit dürfen Sie die Mittel entsprechend der jeweiligen Zuweisungen in voller Höhe verausgaben.

Für Rückfragen steht Ihnen das Referat 2.1 Haushalt gern zur Verfügung.

Astrid Lubinski
Dezernentin Haushaltsangelegenheiten


Back