Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wahrnehmen

Als Arbeitgeber ist die Universität verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zur arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten. Diese ist für Sie kostenfrei und kann in der Regel in Ihrer Arbeitszeit erfolgen. Es besteht für Sie keine Pflicht eine Untersuchung durchzuführen. Die Vorsorgeuntersuchung wird durch den Betriebsärztlichen Dienst in der Universitätsmedizin Rostock vorgenommen. Für die Untersuchung muss das Personaldezernat die Universitätsmedizin beauftragen. Bitte reichen Sie deshalb das entsprechende Formular zur Beantragung im Personalservice ein. Das Formular und weitere Infomationen finden Sie hier.

Für die Vereinbarung eines Untersuchungstermins können Sie sich nach Bestätigung direkt mit dem Betriebsärztlichen Dienst in Verbindung setzen. Es besteht ärztliche Schweigepflicht, wir erhalten vom Arzt lediglich eine Bescheinigung (Vorsorgebescheinigung), dass die Untersuchung durchgeführt wurde .

Angeboten werden Untersuchungen bzgl.:

  • Atemschutz Gruppe 1
  • Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen (bei Beendigung dieser Tätigkeit)
  • Begasungen
  • Bildschirmarbeit
  • Biostoffe
  • Feuchtarbeiten
  • Gefahrstoffe
  • Gentechnik
  • Getreide- und Futtermittelstaube
  • Inkohärente künstliche optische Strahlung
  • Körperliche Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
  • Lärm
  • Mehlstaub Schädlingsbekämpfung
  • Schweißen und Trennen von Metallen
  • Vibrationen

Bei Rückfragen stehen Frau Dr. Stelter (Arbeitssicherheit) und Frau Rode (Personalservice) gern zur Verfügung.

Christine Radtke
Dezernat Personal und Personalentwicklung


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