Änderungen in Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) im BT beschlossen

Der Bundestag hat am 7.5.2020 den Gesetzentwurf  19/18699 angenommen. Die Höchstbefristungsdauer für die Qualifizierung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird pauschal um  sechs Monate verlängert, wenn zwischen den 1. März 2020 und dem 30.09.2020 ein Arbeitsverhältnis zur Qualifizierung bestand, da man annimmt, dass sich Qualifizierungen durch die Pandemie verzögern werden. Die Gesetzänderung begründet keinen Anspruch und gilt nicht automatisch, sie ist aber eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung. Diese setzt eine bestehende Finanzierung und einen entsprechenden Weiterbeschäftigungswillen der Fakultät voraus.

Das Gesetz hat den Bundestag passiert, muss weitere Stationen im Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und zum Inkrafttreten noch verkündet werden. Wir informieren Sie dann.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-de-studierendenunterstuetzungsgesetz-692662)

Christine Radtke
Personalservice

 


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