Änderung bei der Inventarisierung von Sachvermögen ab 2024

Aufgrund einer Änderung in der Landeshaushaltsordnung erhöht sich die Wertgrenze, ab der beschaffte Waren inventarisiert werden müssen. Diese Wertgrenze beträgt nun 800€ ohne Umsatzsteuer (vorher 410€ ohne Umsatzsteuer).

Auf das aktuelle Haushaltsrundschreiben des Dezernat 2  wird an dieser Stelle verwiesen.

Im Zuge des Jahreswechsels wurde ebenfalls die Struktur der Inventarnummer angepasst. Die Inventarnummer setzt sich nun aus einem 6-stelligen Zähler und dem Haushaltsjahr in dem der Gegenstand inventarisiert wird zusammen.

Beispiel für eine neue Inventarnummer: 123456-2024

Bei Fragen rund um das Thema Inventarisierung wenden Sie sich bitte an Frau Rüsch (Tel. 1536).

Mathias Evert
Referat Beschaffung


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