Aufgrund einer Änderung in der Landeshaushaltsordnung erhöht sich die Wertgrenze, ab der beschaffte Waren inventarisiert werden müssen. Diese Wertgrenze beträgt nun 800€ ohne Umsatzsteuer (vorher 410€ ohne Umsatzsteuer).
Auf das aktuelle Haushaltsrundschreiben des Dezernat 2 wird an dieser Stelle verwiesen.
Im Zuge des Jahreswechsels wurde ebenfalls die Struktur der Inventarnummer angepasst. Die Inventarnummer setzt sich nun aus einem 6-stelligen Zähler und dem Haushaltsjahr in dem der Gegenstand inventarisiert wird zusammen.
Beispiel für eine neue Inventarnummer: 123456-2024
Bei Fragen rund um das Thema Inventarisierung wenden Sie sich bitte an Frau Rüsch (Tel. 1536).
Mathias Evert
Referat Beschaffung