Zum 01.11.2018 wird das Landesamt für Finanzen (LAF) die Bearbeitung des Kindesgeldes an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgeben. Hierzu haben Sie als Beschäftigte/r des Hochschulbereiches, wenn Sie Kindergeld erhalten, bereits ein Schreiben des LAF bekommen. Nähere Informationen können Sie aber auch den beigefügten Anlagen entnehmen. Wichtig ist u.a. die automatische Überleitung und dass das Kindergeld zukünftig nicht mehr mit dem Entgelt ausgezahlt wird, sondern durch die BA überwiesen wird.
Weitere Informtionen entnehmen Sie den personalrechtlichen Rundschreiben.
Christine Radtke
Referat Personalservice