Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

Beschäftigte stehen auch bei der Arbeit in der Häuslichkeit unter dem dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert waren bisher nur die eigentliche Arbeitstätigkeit und sogenannte Betriebswege (wie z.B. der Gang zum Drucker in einem anderen Raum). Anders als im Betrieb waren Gänge, um etwas zu trinken zu holen oder zur Toilette zu gehen, nicht versichert. Das ist nun geändert worden.

Das Gesetz bestimmt also jetzt, dass bei Arbeit in der Häuslichkeit derselbe Versicherungsschutz bestehen soll wie bei der Arbeit im Betrieb. Auch der Weg für Beschäftigte im Homeoffice, um die Kinder in die Kinderbetreuung zu bringen (und zurück), ist nun versichert, aber nur wenn Hin- und Rückweg direkt erfolgen.

Trotzdem bleibt es bei einer Einzelfallprüfung, ob der Unfall während einer betrieblichen Tätigkeit passiert ist. Einige private Erledigungen wie das Annehmen eines Paketes o.ä. sind u.U. weiterhin nicht gesetzlich unfallversichert. Die Rechtsprechung ist hier noch nicht klar und eine Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein, daher empfiehlt sich zur Absicherung aller Risiken ggf. zusätzlich eine private Unfallversicherung.

Christine Radtke
Personalservice


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