Termine zum Einreichen von Beschaffungsanträge für das Haushaltsjahr 2022

Wenn Sie Beschaffungen planen, welche aus Mitteln des Haushaltsjahres 2022 finanziert werden sollen, gelten
wie in den Vorjahren folgende Termine zum Einreichen von Beschaffungsanträgen für Liefer- oder Dienstleistungen:

  • Auftragswert über 200.000 € (ohne USt.): spätestens 30.09.2022 (Frist bereits abgelaufen)
  • Auftragswert über 5.000 € (ohne USt.): spätestens 14.10.2022
  • Auftragswert kleiner 5.000 € (ohne USt.): spätestens 30.11.2022

Nur für rechtzeitig im D2.3 eingegangene Beschaffungsanträge kann eine Mittelbindung (und auch rechtliche Verpflichtung im Sinne des Rücklage-Modells) für das Haushaltsjahr 2022 sichergestellt werden, unabhängig von etwaigen Lieferzeiten. Eine Bearbeitung später eingehender Anträge kann nicht für das Haushaltsjahr 2022 sichergestellt werden und sind aus den Mitteln des Folgejahres zu finanzieren.

Martin Klook
Referat Beschaffung (D2.3)


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