Sitzplatzerfassung bei Prüfungen und Lehrveranstaltungen mit physischer Präsenz

Zur Verbesserung der Kontaktnachverfolgung bei nachgewiesenen positiven Covid-Infektionen innerhalb der Universität Rostock empfiehlt das Gesundheitsamt die Erfassung und Dokumentation von Sitzplätzen bei Prüfungen und Lehrveranstaltungen mit physischer Präsenz. Die Sitzplatzerfassung ist nicht verpflichtend, kann aber ggf. dafür genutzt werden, die Anzahl der Personen, denen eine Quarantänepflicht auferlegt wird, zu reduzieren.

Für die großen Hörsäle, für die bereits Raumbelegungspläne hinterlegt sind, wird eine entsprechende Sitzplatznummerierung durch D3 umgesetzt. Für kleinere Räume können ggf. eigene Pläne/Skizzen erstellt werden. D3 kann Sie bei Bedarf hierbei unterstützen.

Die Kontaktdatenerfassung sollte auf Grundlage des entsprechenden Handlungsrahmens erfolgen. D.h. die Studierenden könnten gebeten werden, zu ihrem eigenen Schutz beispielsweise bei der Kontaktdatenerfassung in StudIP zusätzlich ihre Sitzplatznummer ggf. mit entsprechendem Datum mit anzugeben oder die Dozierenden erstellen einen entsprechenden Sitzplan für jede Veranstaltung.

Bei der Erfassung der Kontaktdaten mittels Urne – z.B. bei Prüfungen -, kann auf den einzuwerfenden Zetteln zusätzlich die Angabe des Sitzplatzes eingetragen werden. Sobald ggf. neue Möglichkeiten der Kontakterfassung bereitgestellt werden können, erhalten Sie entsprechende Informationen.

Bitte denken Sie auch daran, dass die entsprechenden Informationen/Kontaktdaten – ob mit oder ohne Sitzplatzerfassung - im Bedarfsfall jederzeit abrufbar und für das Gesundheitsamt verfügbar sein müssen.  

i.A. Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation


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