Sicher durch den Sommer

In den letzten Wochen und Monaten sind wir oft mit besonderen Situationen konfrontiert worden, die uns an Belastungsgrenzen gebracht haben. Der Sommer bietet für die Meistenneben Zeit zur Erholung und Entspannung, auch wieder die Möglichkeit für Urlaubsreisen.

Bitte beachten Sie auch während der Sommerzeit die Abstands- und Hygieneregelungen.  Den aktuellen Sommerflyer des RKI finden Sie hier.

Unsicherheiten gibt es bei Reisen ins Ausland nach wie vor. Vom Auswärtigen Amt gibt es für viele Länder COVID-19-bedingte Reisewarnungen und Teilreisewarnungen. Einzelne Länder können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen. Genauere Informationen finden Sie hier.

Weitere Hürden sind mit der Rückreise verbunden. In der Bundeseinreiseverordnung sind neben den Anmelde- und Testpflichten bei Einreise aus einem Risikogebiet (einfaches Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet) auch Quarantänepflicht und Ausnahmen von der Quarantäne bundeseinheitlich geregelt. Diese Gebiete werden fortlaufend den aktuellem Infektionsgeschehen in den jeweiligen Ländern angepasst. 

Was ist besonders zu beachten? 

  • Für Einreisende aus dem Ausland gelten nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflichten. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten gilt zusätzlich ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
  • Für Einreisende im Luftverkehr gilt eine generelle Nachweispflicht, welche in der Bundeseinreiseverordnung geregelt ist.  Das bedeutet, dass diese Personen grundsätzlich vor Abflug ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen müssen. 
  • Bei einer Quarantänezeit nach der Urlaubsreise dürfen Mitglieder der UR für diesen Zeitraum die Gebäude nicht betreten.  Falls Sie eine Reise in solch ein Land tätigen, planen Sie die Quarantänezeit  in den Urlaub ein. 

Vor Beginn des ersten Präsenz-Arbeitstages empfehlen wir dringend, einen Covid19-Selbsttest  in der eigenen Häuslichkeit durchzuführen und dies mindestens noch einmal in derselben Woche zu wiederholen. Dies dient Ihrer Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kolleg*innen.

Kerstin Suckow
Krisenmanagement


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