Regelungen zur Durchführung von Hausklausuren

Aus aktuellem Anlass soll hiermit noch einmal explizit darauf hingewiesen werden, dass es keine rechtliche Grundlage für die Durchführung von Online-Klausuren gibt.

Auch eine Durchführung von Hausklausuren mit gleichzeitiger Online-Überwachung per Video und Ton ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden zur Durchführung von Hausklausuren im Dienstleistungsportal. Diesen finden Sie im Bereich CORONA Sonderinformationen > Studium und Digitale Lehre > Regelungen zu Prüfungen

In diesem Leitfaden ist auf S. 3 oben folgende Regelung zu finden:

„Die Aufgaben können entweder per E-Mail versendet oder über StudIP oder Ilias bereitgestellt werden. Es ist bei der Konzeption der Prüfungen darauf zu achten, dass keine dauerhafte Internetverbindung während der Bearbeitungszeit notwendig ist.“  - Das schließt selbstverständlich auch eine Videoüberwachung aus.

In dem Punkt "Leitfaden zur Durchführung von Hausklausuren" befindet sich unter der Entwurfsfassung des 2. Leitfadens zusätzlich folgender Hinweis:

„Eine Durchführung von klassischen „Online-Klausuren“, d.h. Klausuren, bei denen die zu prüfenden Studierenden die ganze Zeit online sind und (mit Hilfe einer Software) Klausuraufgaben bearbeiten, ist derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen und Gründen der Vermeidung von Täuschungsversuchen nicht umsetzbar. Die Regelung in den Rahmenprüfungsordnungen in § 1a Abs. 2, dass Prüfungen auch online durchgeführt werden dürfen, beschränkt sich daher ausschließlich auf mündliche Prüfungsleistungen. Eine analoge Regelung auch für schriftliche Prüfungsleistungen wurde durch das zuständige Landesministerium nicht genehmigt.“

Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation


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