Neue Verordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Hochschulen

Die Rahmenbedingungen sind in der Hochschul-Corona-Verordnung am 30.11.2021 veröffentlicht worden und vorläufig gültig bis 28.12.2021. Eine Verlängerung über den 28.12. hinaus ist zu erwarten.

Die Verordnung umfasst insbesondere Einschränkungen in der Präsenzlehre mit dem sogenannten 2G-Optionsmodell für den Lehrbetrieb sowie den Zugang zu den Bibliotheken ausschließlich für Hochschulangehörige.

Das Rektorat hat bereits vorab über die Auswirkungen auf den Lehrbetrieb mit dem neuen Handlungsrahmen über die Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz informiert. Die aktuelle Version des Handlungsrahmens ist im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Studium und Lehre > Regelungen zu Lehrveranstaltungen inkl. Exkursionen im Wintersemester 2021/22 abgelegt. Der Handlungsrahmen ist bis spätestens umzusetzen bis zum 06.12.2021. Sind Sie mit Lehraufgaben betraut, informieren Sie sich bitte über den neuen Handlungsrahmen.

Die geltenden Regelungen werden durch das Wissenschaftsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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