Hinweise zur Belegbearbeitung

  1. Rechnungen dürfen nur eingereicht werden, wenn die Lieferung erfolgt ist und geprüft wurde.
  2. Die Rechnung ist rechnerisch und sachlich richtig zu unterschreiben.
  3. Für die Rechnung ist eine Auszahlungsanordnung auszufüllen. Bitte achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben in Bezug auf Zahlungspartner und Kontierung.

Die Auszahlungsanordnung muss rechnerisch richtig, sachlich richtig und von einer anordnungsbefugten Person unterschrieben werden (4-Augen-Prinzip).

Da ein Großteil der MitarbeiterInnen nicht mehr dauerhaft an einem mobilen Arbeitsplatz tätig ist, ist die Einhaltung des 4-Augen-Prinzips durch den Bereich wieder zwingend erforderlich. Die Mitarbeiterinnen im Sachgebiet Belegbearbeitung und Steuern übernehmen nicht mehr hilfsweise die Prüfung und Zeichnung für die rechnerische Richtigkeit.

Jessica Benecke
Sachgebiet Belegbearbeitung und Steuern


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