Hinweis für den Expressversand von Briefen bzw. Paketen

Beim Versenden von Briefen bzw. Paketen mit der Option „Express“ ist es ab sofort erforderlich, immer eine gültige Telefonnummer vom Empfänger anzugeben.
Hintergrund ist, dass  die Angabe einer Telefonnummer ein Pflichtfeld in der Versandsoftware ist.  Fehlt diese können die jeweiligen Sendungen nicht verschickt werden. 

Wir bitten um Beachtung dieses Hinweises. Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung. 

Stefan Gröning
Zentrale Poststelle


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