Hausrechtsverantwortliche Personen an der Universität Rostock

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Die Wahrnehmung des Hausrechts bedeutet, dass unberechtigte oder störende Personen aus einem Gebäude verwiesen werden können. Eine Störung ist beispielsweise ein den Betriebsablauf oder der Zweckbestimmung des universitären Gebäudes widersprechendes Verhalten. Der Aufenthalt von Personen in den Gebäuden gehört in der aktuellen Pandemiesituation ebenfalls dazu. Ausgenommen sind Studierende und Personen, welche einen Termin in den universitären Einrichtungen haben. Im äußersten Fall besteht die Möglichkeit ein Hausverbot auszusprechen, welches zeitlich über den unmittelbaren Gebäudeverweis hinauswirkt.

Im Bedrohungsfall kann / darf und muss jede Mitarbeiterin oder Mitarbeiter die Polizei zur Unterstützung rufen. Dies ist unabhängig von der Übertragung des Hausrechtes.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung. 

Dr. Andreas Werner
Dezernat Technik, Bau, Liegenschaften


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