Fremdfirmen über Corona- Schutzmaßnahmen der Universität Rostock informieren

Fremdfirmen, die z. B. Geräte und Maschinen warten, liefern, aufbauen, sind auch derzeit, während der Pandemie, auf verschiedenste Weise in den Liegenschaften der Universität Rostock tätig. Auftraggeber sind Fakultäten, Institute und andere Bereiche der Universität Rostock. Es ist notwendig, dass die Verantwortlichen der Fremdfirmen und deren Mitarbeiter vor Ort über die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2.- Virus informiert werden.

Dazu wurde durch die Stabsstelle A eine Betriebsanweisung erstellt, die gemeinsam mit der Hausordnung der UR den Mitarbeitern der Fremdfirmen im Vorfeld der Tätigkeit und vor Ort bekannt gegeben wird.

Sollten Fremdfirmen bei Ihnen demnächst tätig sein, so senden Sie vor Beginn der Arbeiten die Betriebsanweisung und die Hausordnung an die Fremdfirma. Gleichzeitig übermitteln Sie bitte das „Formblatt Fremdfirmenerklärung, Pandemie Coronavirus SARS- CoV 2“ an den Auftragnehmer. Vorher füllen Sie bitte die dafür vorgesehenen Felder des Auftraggebers aus. Der Auftragnehmer schickt das vollständige ausgefüllte Formblatt an Sie zurück. Den Mitarbeitern der Fremdfirma, die dann vor Ort anwesend sind, legen Sie bitte die Betriebsanweisung und die Hausordnung vor und lassen sich die Kenntnisnahme der Dokumente durch Unterschrift auf dem Formblatt „Nachweis Unterweisung“ dokumentieren.

 

Heike von Schade
Stabsstelle Arbeitssicherheit


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