Erweiterung des Handlungsrahmens zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz im Wintersemester 2021/2022 durch Prüfungen

Der aufgrund der geänderten Hochschul-Corona-Verordnung verabschiedete Handlungsrahmen für die Durchführung von Präsenzlehre wurde gemäß Beschluss des Rektorats vom 13.12.2021 um Regelungen zur Durchführung von Präsenzprüfungen ergänzt.

Im Wesentlichen wurden folgende Punkte für die Durchführung von Präsenzprüfungen ergänzt:

  • Für alle Präsenzprüfungen gilt grundsätzlich die 3G-Regelung sowie Masken- (medizinischer MNS oder FFP2-Maske) und Abstandspflicht.
  • D.h. für die Teilnahme an Präsenzprüfungen ist ein offizieller Nachweis einer Immunisierung oder eines aktuellen negativen Corona-Tests erforderlich.
  • Der MNS darf nur zum Zweck der Identifikation, der Nahrungsaufnahme oder der Einnahme von Medikamenten o.ä. abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
  • Die entsprechenden 3G-Nachweise sind mindestens stichprobenartig zu überprüfen.

Bei der Planung von Prüfungen sind daher die entsprechenden Raumbelegungspläne zu beachten.

Für Prüfungen mit einer besonders hohen Anzahl an Teilnehmenden ist im Zeitraum vom 02.-08. Februar 2022 die Hansemesse angemietet (4x90 Plätze, von 7:00-18:30 (Prüfungszeit 8-18 Uhr) ). Noch gibt es einige freie Zeitslots, die über LSF gebucht werden können.

Eine Vor-Ort-Besichtigung ist für die Prüfenden mit Voranmeldung unter https://dudle.inf.tu-dresden.de/Hansemesse/ am 26. Januar um 14 Uhr möglich.

Sollte sich herausstellen, dass es weitere dringende Raumbedarfe gibt, besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Anmietung der Hansemesse um weitere 5 Tage. Für eine Übersicht der Bedarfe können Sie sich gern bis 03. Januar unter https://dudle.inf.tu-dresden.de/Hansemesseanmietung/ eintragen.

Die Regelungen für Lehrveranstaltungen bleiben vorerst unverändert.

Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation


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