Die SBV ist auch für Sie da!

Leider hat Frau Jutta Türr (bis 01.04.2022 - Vertrauensperson der SBV) unsere Universität verlassen und ist in ihren wohlverdienten Ruhestand gegangen. Die Schwerbehindertenvertretung ist aber weiterhin für Sie da. Frau Angela Weihs (kommissarische Vertrauensperson der SBV) und Frau Uta Matzmohr (Stellvertreterin) stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zum Beispiel bei diesen Themen können wir Ihnen behilflich sein:

  • Beantragung eines Grades der Behinderung (GdB) beim Integrationsamt
  • Widerspruch gegen einen zu niedrigen GdB
  • Beantragung einer Gleichstellung (GL) bei der Agentur für Arbeit
  • Widerspruch gegen die Ablehnung einer GL
  • BEM-Verfahren (wir beraten Sie, bevor Sie an einem BEM-Gespräch teilnehmen und begleiten das BEM-Gespräch auf Ihren Wunsch), das gilt für jede Beschäftigte und Beschäftigten auch ohne SB/GL (Inklusionsvereinbarung der UR)
  • Bei gesundheitlichen Problemen kommen wir an Ihren Arbeitsplatz und schauen gemeinsam mit Ihnen und der Betriebsärztin, ob durch eine Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen-Gestaltung oder durch Umorganisation eine Erleichterung Ihrer Arbeitsprozesse möglich sind,
  • Auf Wunsch begleiten wir Schwerbehinderte (SB) und Gleichgestellte (GL) bei Personalgesprächen,

Wann sollten Sie einen GdB oder eine GL beantragen? Durch Unfall, Krankheit oder eine chronische Erkrankung können starke gesundheitliche Probleme auftreten. Diese führen eventuell zu dauerhaften Einschränkungen im privaten sowie beruflichen Leben. Das können Gründe sein, um einen GdB zu beantragen. Mit einem GdB ab 50 hat man einen besonderen Kündigungsschutz, jährlich 5 Tage Zusatzurlaub und steuerliche Vergünstigungen.

Sprechen Sie uns gerne an. Da unser SBV-Büro nicht täglich besetzt ist, tun Sie das bitte per Mail an: sbvuni-rostockde. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Beratungsgespräche bieten wir Ihnen nach Wunsch telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich in Ihrem Bereich oder im SBV-Büro in der Schwaanschenstr. 2, Zi. 007 an. Hier können Sie sich weiterhin über uns informieren: https://www.uni-rostock.de/universitaet/vertretungen-und-beauftragte/schwerbehindertenvertretungen/.

Ich habe noch einen Hinweis für Sie. Sollten Sie einen GdB von 30 bis 49 haben, rate ich Ihnen eine Gleichstellung zu beantragen, denn nur so sind Sie einem Schwerbehinderten gleichgestellt und erhalten ebenfalls den besonderen Kündigungsschutz. Gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich. Vergessen Sie nicht Ihren Arbeitgeber (D4) über Ihren GdB/GL zu informieren auch bei einer Verlängerung Ihres befristeten GdB`s.

Des Weiteren finden Sie die Inklusionsvereinbarung der Universität Rostock SGB IX unter diesem Link: https://www.uni-rostock.de/universitaet/vertretungen-und-beauftragte/schwerbehindertenvertretungen/dokumente/

Ihre Schwerbehindertenvertretung
Angela Weihs und Uta Matzmohr


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