Die geltende Erlasslage behält ihre Gültigkeit bis in den Oktober hinein

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hat mit Erlass vom 14.09.2020 die aktuell geltenden Regelungen für die Hochschulen bis 09.10.2020 verlängert. Es ergeben sich aktuell keine Änderungen für den Betrieb an der Universität Rostock.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


Zurück zu allen Meldungen