Der Wahlvorstand für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten informiert

Für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Fakultätsvertreterinnen wurde gemäß § 17 Absatz 2 der Wahlordnung die schriftliche Stimmabgabe angeordnet.

Die entsprechenden Briefwahlunterlagen werden ab heute an die wahlberechtigten Beschäftigten an die jeweilige Dienstanschrift versendet.

Bis zum 6. Mai 2021 – 12 Uhr haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Stimme abzugeben. Die Rücksendung der Wahlbriefe an den Wahlvorstand der Gleichstellungsbeauftragten kann über die Hauspost in den Einrichtungen oder über private Zustelldienste erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens 6. Mai 2021 – 12 Uhr beim Wahlvorstand der Gleichstellungsbeauftragten eingegangen sein muss.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie hier.

Kontakt:
Wahlvorstand für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten 2021
c/o Stabstelle Berufungen
Romy Kleinjohann
0381 498-1332
romy.kleinjohann@uni-rostock.de


Zurück zu allen Meldungen