Der Personalrat informiert - Ein Wort zum Dienstjubiläum

Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Absatz 3)

  • von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro
  • von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro.

Das Jubiläumsgeld wird automatisch aufgrund der vorliegenden Daten des Personaldezernates vom Landesamt für Finanzen im entsprechenden Jubiläumsjahr/-monat mit der Gehaltsabrechnung überwiesen.

Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.

Dem Beschäftigten steht in diesem Zusammenhang Sonderurlaub (§ 29 Absatz 1 d) TV-L von EINEM Tag unter Fortzahlung der Bezüge zu, der zeitnah von Ihnen beantragt und genommen wird; idealerweise im Jubiläumsmonat.

Weitere Informationen zur Prozessbeschreibung und das entsprechende Formular zur Beantragung der Freistellung finden Sie im Dienstleistungsportal unter Thematisch > Personal > Personalservice "Freistellung erhalten".

Birgit Kosicki
Personalrat für die nichtwissenschaftlich Beschäftigten (NPR)


Zurück zu allen Meldungen