Der Handlungsrahmen für virtuelle Lehrveranstaltungen wird überarbeitet

Das Rektorat hat die Rückmeldungen der Mitglieder des Akademischen Senats zum Handlungsrahmens für virtuelle Lehrveranstaltungen dankend aufgenommen und sich entschieden, den Handlungsrahmen nochmals zu überarbeiten.

Sie finden den Handlungsrahmen trotzdem weiterhin als Entwurf gekennzeichnet zur Orientierung im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Studium und DIgitlae Lehre > Handlungsrahmen für die Durchführung von virtuellen Lehrveranstaltungen einschließlich eines Musters für die Information zum Datenschutz, die den Teilnehmenden ausgehändigt werden soll.

Die Universitätsleitung bittet die Lehrenden, auch ohne gültigen Handlungsrahmen so gut es geht datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Im Hinblick auf die einzuholenden Einverständniserklärungen der Studierenden/Teilnehmenden möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es ausreichend ist, wenn diese zu Beginn des Semesters einmalig für einen ganzen Veranstaltungszyklus eingeholt werden, sofern sich der verwendete Videokonferenzdienst bzw. das Veranstaltungsformat nicht ändert. Hier scheint es trotz der Aufnahme einer entsprechenden Erklärung in der überarbeiteten Version des Handlungsrahmens noch Unsicherheiten gegeben zu haben.

Lehrende, die die Aufzeichnung von Online-Lehrveranstaltungen im Sinne von Lehrvideos ohne Ton- und Bildaufnahmen von Studierenden umsetzen möchten, finden entsprechende technische Möglichkeiten auf den Seiten des Rostocker Online Campus erläutert sowie eine Anleitung für Zoom im DLP.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Prof. Dr. Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation


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