Bei Rückkehr nach M-V kann Absonderung / Quarantäne erforderlich sein

Die Regelungen zur Quarantäne für Reiserückkehrer nach Mecklenburg-Vorpommern wurden aufgrund der aktuellen Infektionslage verschärft: Personen, die von privaten Reisen aus Hochrisikogebieten* nach M-V zurückkehren, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und für zehn Tage in Absonderung / Quarantäne gehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Rückkehrer von Besuchen bei der Kernfamilie sowie von Reisen aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.

In den letzten Wochen sind an unserer Universität nur wenige Infektionsfälle aufgetreten. Dies ist ein großer Erfolg zu dem jeder an seinem Arbeitsplatz seinen ganz persönlichen Beitrag geleistet hat. Im Interesse Ihrer Gesundheit, der Gesundheit Ihrer Angehörigen und von uns allen appellieren wir an Sie: Bitte handeln Sie weiterhin umsichtig. Vermeiden Sie Infektionsgefahren. Achten Sie auf sich und bitte verzichten Sie auf Reisen in Hochrisikogebiete. Nur wenn wir alle weiterhin vorausschauend und rücksichtsvoll handeln, bleibt jeder von uns gesund und wir können den Universitätsbetrieb auch im kommenden Jahr gemeinsam aufrechterhalten.

Dieses Jahr war für uns alle besonders herausfordernd und auch das nächste Jahr wird uns einiges abverlangen. Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Anstrengungen und bitte bleiben Sie gesund.

Dr. Jan Tamm
Kanzler

* Als Hochrisikogebiet gelten Landkreise und kreisfreie Städte mit mehr als 200 Neuinfektionen in den letzten siebe Tagen (7-Tage-Inzidenz) gemäß Veröffentlichung des RKI.


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