Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise wurde überarbeitet

Aus aktuellem Anlass wurde der Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (für Beschäftigte der UR) bzw. die Anzeige einer Dienstreise (für Hochschulleiter*innen, Kanzler*in sowie Professor*innen) überarbeitet. Sie finden diesen zur sofortigen Verwendung bei allen zukünftigen Dienstreisen hier sowie im Dienstleistungsportal unter Startseite > Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > Thematisch > Haushalt > Reisen

Neu ist, dass Professor*innen bei der Anzeige ihrer Dienstreisen nicht mehr die Unterschrift des jeweiligen Dekans beizubringen haben. Der Dekan unterzeichnet bei Dienstreisen von Professor*innen jetzt nur noch nach der Durchführung der Dienstreise im Zuge der Abrechnung auf Seite 3 aus haushaltsrechtlichen Gründen mit „sachlich richtig“.

Diese Neuerung brachte mit sich, dass aus reisekostenrechtlichem Aspekt ein zusätzliches Feld neben dem Unterschriftsfeld der/des Antragstellenden eingefügt werden musste. Auf diesem neuen Feld unterzeichnet ab sofort die/der jeweilige Kostenstellenverantwortliche. Eine Unterschrift ist hier jedoch immer nur dann erforderlich, wenn die antragstellende oder fachvorgesetzte Person nicht gleichzeitig die Kostenstellenverantwortung für die Kostenstelle hat, aus der die Dienstreise finanziert werden soll.

Wir  unterstützen Sie gern beim Ausfüllen des Antrags und stehen Ihnen ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

Steffen Arndt
Sachgebiet Reisekosten 


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