Alkohol- , Rauch- und Cannabisverbot an der Universität Rostock

Ab sofort gilt an der Universität Rostock/Hochschulbereich ein Rauch-, Alkohol- und Cannabisverbot. Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten, Studierenden und Gäste im Lehr- und Forschungsbetrieb. Unter Alkoholeinfluss und unter dem Einfluss berauschender Substanzen, Drogen und Medikamente darf nicht gearbeitet werden sowie nicht am Lehr- und Forschungsbetrieb teilgenommen werden. In den Gebäuden der Universität darf nicht geraucht werden. Dies betrifft auch E-Zigaretten.

  • Ausgenommen davon ist das Rauchverbot im Freien. Bitte nutzen Sie dafür die eingerichteten Raucherecken und achten Sie möglichst darauf, nicht direkt vor den Eingängen der Gebäude oder unter Fenstern zu rauchen, um niemanden mit dem Rauch zu belästigen. Bitte entsorgen Sie Rauchutensilien und Zigarettenkippen brandschutzgerecht.
  • Der Konsum von Alkohol auf besonderen Feierlichkeiten im dienstlichen Kontext (z.B. Promotionsfeiern, Dienstjubiläen, Studentenparty) ist möglich. Allerdings ist es untersagt, unter Alkoholeinfluss die Arbeit wieder aufzunehmen. Gleiches gilt bei Studierenden für den Lehr- und Forschungsbetrieb.

Wir möchten damit sicherstellen, dass unsere Universität ein gesunder und sicherer Ort für alle bleibt. Mit der Regelung schließt sich die Universität der Initiative der Unfallkassen „Null Alkohol und Null Cannabis bei Arbeit und Bildung“ an und setzt die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bezüglich des Nichtraucherschutzes um.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen. Gemeinsam können wir zu einer gesünderen Universität beitragen.

Christine Radtke                                   Kristin Schakel
Koordinatorin Personalservice          Stabsstelle Arbeitssicherheit

 

 


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