Aktuelle Regelungen zur schrittweisen Öffnung der Universität Rostock verlängert

Die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Öffnungen sind in der Hochschul-Corona-Verordnung erfasst. Mit der 2. Änderungsverordnung gibt es Ergänzungen, welche jedoch keine Veränderungen für den laufenden Universitätsbetrieb bedeuten. Es gelten somit unverändert die Regelungen für den Universitätsbetrieb mit dem Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzlehrveranstaltungen in der Pandemie.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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