Aktuelle Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Erkältungsbeschwerden können sich Beschäftigte per Telefon bei ihrem Arzt melden und eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage erhalten. Diese Regelung trat am Montag, 19.10.2020, aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation wieder in Kraft und gilt vorerst bis zum Jahresende. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht Ihnen dann per Post zu. Ggf. kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einer entsprechenden Vollmacht auch von einer anderen Person in der Arztpraxis abgeholt werden, das müssen Sie mit Ihrer Arztpraxis selbständig abstimmen.

Sie sind in jedem Fall verpflichtet, sich unverzüglich bei Dienstbeginn zu melden, wenn Sie wegen Krankheit die Arbeit nicht antreten können. In der Regel melden Sie sich bei Ihrem/Ihrer Fachvorgesetzen, aber es kann andere Festlegungen in den verschiedenen Bereichen der Universität geben und Sie müssen sich z.B. im Sekretariat melden. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Sie aus Vereinfachungsgründen scannen/abfotografieren und per Email an krankmeldunguni-rostockde einreichen. Das Original bewahren Sie bitte sorgfältig auf, damit Sie es auf Anforderung später vorlegen können.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Michael Heberer
Personalservice


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