Aktuelle Informationen zur Durchführung von Prüfungen in der Stadthalle

Die Stadthalle hat für die Durchführung der Prüfungen im Zeitraum vom 22. Juli bis 11. August Saal 1 mit 4x 98 Plätzen und Saal 2 mit 128 Plätzen zur Verfügung gestellt (Ausnahme am 06.08.21).

Alle Prüfungsverantwortlichen werden gebeten, sich rechtzeitig vor der Prüfung für die Öffnung der Räumlichkeiten bei der Vorverkaufskasse zu melden.
Von Seiten der Stadthalle werden am Eingang Desinfektionsspender und Pinnwände für die Pläne bereitgestellt. Zudem gibt es zusätzliche Pinnwände in den Prüfungsräumen.

In Saal 1 gibt es 8 Tische/Sitzplätze für die Klausuraufsicht, in Saal 2 werden dafür 3 Plätze zur Verfügung gestellt.  Alle Tische/Plätze sind nummeriert, um eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.  In den letzten Reihen in Saal 1 in Block 2 und in Block 4 sowie in Saal 2 stehen jeweils 2 Plätze mit Stromanschluss zur Verfügung, beispielsweise für Studierende, die elektronische Hilfsmittel nutzen dürfen.

Die Universität stellt eine geringe Anzahl an Ersatzmasken und Schnelltests sowie Desinfektionsmittel für die Desinfektion der Tische bereit. Sollte eine größere Anzahl an Masken oder Schnelltests gewünscht werden, können diese über krisenmanagementuni-rostockde bzw. rechtzeitige Absprache mit Frau Suckow (D3) bestellt werden.

Die aktuelle Belegungsplanung für die Prüfungen ist unter https://unibox.uni-rostock.de/getlink/fiBvbyukMp6HQBJf6CYoU8Ev/Belegung%20Hansemesse%20SS21.xlsx einsehbar.

Weitere Informationen, wie beispielsweise  Bestuhlungs-/Übersichtspläne für die Stadthalle (siehe Belegungspläne während der Corona-Pandemie) finden Sie im Dienstleistungsportal unter https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/corona-sonderinformationen/studium-und-digitale-lehre/regelungen-zu-pruefungen/

Ansprechpartner*innen für Buchungsanfragen und -änderungen sind i.d.R. die jeweiligen Mitarbeiter*innen in den Prüfungsämtern. Das Studienbüro und Prüfungsamt der IEF (Ansprechpartnerin Frau Tina Zorn) hat erneut die zentrale Koordination der Buchungen übernommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geltenden Hygieneregeln sowie entsprechende Regelungen zur Anreise zu beachten und die Studierenden entsprechend zu informieren sind.
Für die Durchführung der Prüfung ist die aktuelle Verfahrensbeschreibung zu berücksichtigen.

Wie für alle anderen Präsenzprüfungen gilt auch hier, dass die Studierenden aufgefordert sind, vor der Prüfung einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Es gibt jedoch keine Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Tests als Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen.

Alle Prüfungsverantwortlichen sind gebeten, die Richtigkeit der Angaben in den Belegungsplänen zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Die Stadthalle wäre insbesondere für die konkrete Planung für aktuelle Zahlen zu den Teilnehmer:innen dankbar.

Sofern Sie weitere Ausstattung benötigen oder auch für allgemeine Rückfragen können Sie sich an hqeuni-rostockde  (Kontakt Frau Mayer Tel: 1240) wenden.

Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation


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