Änderung der Maskenpflicht bei Prüfungen

Während der Prüfung kann die Mund-Nase-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Insbesondere wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Ein- und Ausgang verpflichtend ist, während es am Platz für die gesamte Prüfungszeit empfohlen wird.

Bitte beachten Sie auch die geänderten Verfahrensbeschreibungen für Prüfungen unter CORONA Sonderinformationen > Studium und Digitale Lehre > Regelungen zu Prüfungen.

Prof. Dr. Patrick Kaeding
Prorektor für Studium und Lehre


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