Ab 11.12.2020 Maskenpflicht im öffentlichen Raum der Hanse- und Universitätstadt Rostock

Maskenpflicht in Rostocker Innenstadt (Quelle: Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt)
Maskenpflicht in Warnemünde (Quelle: Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt)

Auf den folgenden Plätzen, Straßen und Wegen muss ab Freitag, 11. Dezember 2020 auch unter freiem Himmel eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden:

Stadtmitte:

  1. Gehweg Lange Straße ab Kreuzung Kuhstraße bis Faule Grube in Ost-West-Richtung
  2. Kuhstraße
  3. Pädagogienstraße
  4. Breite Straße
  5. Eselföterstraße
  6. Faule Grube
  7. Kröpeliner Straße ab Kröpeliner Tor bis Neuer Markt
  8. Universitätsplatz
  9. Rungestraße ab Kreuzung Kröpeliner Straße bis Kreuzung Rostocker Heide

Warnemünde:

  1. Am Bahnhof ab Kreuzung B103 über Bahnhofsbrücke bis Beginn der Kirchenstraße
  2. Am Strom (oberer und unterer Verlauf) ab Kreuzung Kirchenstraße/Bahnhofsbrücke bis Beginn der Westmole

Davon ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine MNB tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

Peter Wickboldt
Krisenmanagement


Zurück zu allen Meldungen