Welche Regelungen gibt es derzeit für Rückkehrer aus einem Risikogebiet

Für Mitgliedern der Universität gelten die Regelungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Bitte beachten Sie das Merkblatt und die Informationen auf der Webseite des Gesundheitsamtes Rostock.  Diese Regelungen sind bis 09.10.2020 gültig.

Ein negatives Testergebnis entbindet Sie nicht automatisch davon, sich in Quarantäne zu begeben. Nur das Gesundheitsamt kann die 14-tägige Quarantäne aufheben oder verkürzen.

Grundsätzlich gilt:

  • Begeben Sie sich in eine 14 tägige Quarantäne, wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen. Risikogebiete sind auch Landkreise in Deutschland mit erhöhter Covid19-Ativität. Eine Übersicht finden Sie auf den Seiten des LaGuS MV.
  • Melden Sie sich bitte beim zuständigen Gesundheitsamt.
  • Das Gesundheitsamt Rostock bittet um Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse, einer Rückrufnummer sowie Tag und Land der Einreise via E-Mail an coronarostockde.

Der Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen wurde basierend auf diesen Regelungen angepasst. Sie finden die aktuelle Version im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > UR im eingeschränkten Betrieb unter dem Punkt Präsenzveranstaltungen durchführen.

Die Gesundheit aller zu schützen ist oberstes Ziel, deshalb beachten Sie diese Regelungen und achten Sie so aufeinander und auf unsere Universität. 

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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