Was bei Erkältungssymptomen erforderlich ist

In der kalten und nassen Jahreszeit können wir uns leicht eine Erkältung einfangen. Die Erkältungszeit hat in diesem besonderen Jahr durch SARS-CoV2 eine neue Gewichtung. Wichtig zu wissen ist, dass ein Schnupfen oder ein Husten nicht zwangsläufig auf eine Covid-19-Erkrankung hinweist und gleichzeitig ist eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Erkältungssymptomen unabdingbar. Wir alle fragen uns des Öfteren, ob wir oder unsere Kolleginnen und Kollegen mit den ersten Anzeichen einer Erkältung zu Hause bleiben sollten oder gar müssen.

Um den Mitgliedern der Universität Sicherheit im Umgang mit diesen Symptomen zu geben, bitten wir um Beachtung folgender Anhaltspunkte: 

Sie sind selbst betroffen:

  • Wenn Sie sich krank und nicht mehr arbeitsfähig fühlen, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich zur Abklärung der Erkrankung unverzüglich an Ihren betreuenden Arzt. Die Regelungen zur Krankschreibung und zu Karenztagen gelten weiterhin.  Eine Erläuterung finden  Sie im Dienstleistungsportal > Informationen > Personalrechtliche Rundschreiben im Bereich Familie, Urlaub, Gesundheit > Erkrankung und Vorsorge.
  • Wenn Sie trotz leichter Symptome den Verdacht haben, an Covid-19 erkrankt zu sein, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arzt und klären Sie das weitere Vorgehen ab.
  • Wenn Sie mit Covid-19 vereinbare Symptome aufweisen, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst und klären sie unverzüglich telefonisch das weitere Vorgehen mit ihrem Hausarzt. Das gilt auch, wenn Sie sich arbeitsfähig fühlen, aber der begründete Verdacht einer Infektion besteht. Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können. Dies setzt voraus, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen.
  • Wenn Sie nachweislich an Covid-19 erkrankt sind, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Zum Schutz aller Mitglieder der UR ist es unabdingbar, dass unverzüglich eine Meldung an das Krisenmanagement und die Ihnen fachvorgesetzte Person erfolgt. Diese Meldung an das Krisenmanagement kann sowohl online als auch per E-Mail an krisenmanagementuni-rostockde erfolgen.
  • Wenn Sie Kontakt mit einer nachweislich an Covid-19 erkrankten Person hatten, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst.  Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arzt und klären Sie das weitere Vorgehen ab. Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können. Auch in diesem Fall ist es wichtig, unverzüglich eine Meldung an das Krisenmanagement zu senden.  Diese Meldung kann sowohl online als auch per E-Mail an krisenmanagementuni-rostockde erfolgen. 

Eine Kollegin oder ein Kollege ist betroffen:

  • Wenn Sie als fachvorgesetzte Person den einen begründeten Verdacht haben, dass eine Person in Ihrem Zuständigkeitsbereich an Covid-19 erkrankt ist, handeln Sie sofort: Schicken Sie diese Person unverzüglich unter Vermeidung direkter Kontakte nach Hause.  Stimmen Sie sich zeitnah mit dem Personaldezernat über das weitere Vorgehen ab. Ansprechpartnerin ist Frau Radtke (christine.radtkeuni-rostockde  Tel. 1284). Alternativ können Sie auch Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter/in kontaktieren.  Fordern Sie nach erfolgter Konsultation des Personalservices die Person auf,  den Verdacht ärztlich abzuklären.

Es lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zu einem „typischen“ Krankheitsverlauf machen. Zu den am häufigsten erfassten Symptomen zählen Husten, Fieber, Schnupfen, sowie  Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (Stand 08.01.2021, Quelle RKI). Deshalb ist es wichtig, sich bei unklaren Symptomen oder bei Unsicherheiten ärztlich beraten zu lassen. Nähere Informationen zur Krankheit finden Sie auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts.

Bleiben Sie gesund und achten auf sich und Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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