Verlängerung der Regelungen zur Durchführung von Präsenzprüfungen bis Ende des Semesters

Die Anzahl von Präsenzprüfungen soll aus Gründen des Infektionsschutzes auf ein absolut notwendiges Maß reduziert werden. Das bedeutet, dass mündliche Prüfungen auch weiterhin nur noch online durchgeführt werden dürfen.

Auf Grundlage des verlängerten Erlasses zum Infektionsschutz bis 08.03.2021 und einer notwendigen Planungssicherheit sowie einer Gleichbehandlung werden die Regelungen zur Durchführung von Präsenzprüfungen bis zum Ende des Semester, das heißt dem 31.03.2021, verlängert.

Prof. Dr. Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation


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