Umsetzung des DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“

Seit Inkrafttreten des Kodex zum 1. August 2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Ziel ist es, eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in den wissenschaftlichen Einrichtungen zu verankert, die weniger die Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis in den Fokus nimmt, als vielmehr den Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

An der Universität Rostock wurde am 05. Mai 2023 eine Neufassung der Satzung „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ durch den Akademische Senat verabschiedet und in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht

Die Satzung basiert auf den 19 Leitlinien der DFG und setzt den Kodex rechtsverbindlich um.

Die DFG hat die Satzung mittlerweile geprüft und anerkannt. Von der DFG liegt die Rückmeldung vor, dass die Universität Rostock somit weiterhin für den Bezug von Fördermitteln der DFG freigeschaltet ist.

Die Universität bittet alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Satzung aufmerksam zu lesen. Eine Übersetzung der Satzung ins Englische ist derzeit in Bearbeitung.

Dr. Doreen Schwarz 
Servicezentrum Projekte für Forschung, Lehre und Transfer (S1)/Strategische Forschungsberatung (S1.1)


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