Regelungen zu Dienstreisen wurden erneut aktualisiert

Das Bildungsministerium teilte durch Übersendung einer modifizierten Regelung der AL-1-Konferenz von Mecklenburg-Vorpommern mit, dass die bisher geltenden Regelungen zu Dienstreisen aufgrund des hohen Infektionsgeschehens bei COVID-19 wie folgt aktualisiert werden:

  1. Dienstreisen zu Präsenzveranstaltungen und Besprechungen in besonders betroffene Gebiete außerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und Dienstreisen in ausländische Risikogebiete sind grundsätzlich untersagt.

    Besonders betroffene Gebiete in Deutschland sind Gebiete, in denen die Inzidenzwerte der letzten sieben Tage bei > 50 Fällen pro 100.000 Einwohner liegen. Bitte entnehmen Sie die aktuellen Inzidenzwerte den täglich aktualisierten COVID-19-Lageberichten des RKI (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Nov_2020/2020-11-16-de.pdf) sowie dem Dashboard des RKI RKI COVID-19 Germany.
     
  2. Auch bei Dienstreisen innerhalb des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ist ein sehr strenger Maßstab an die Genehmigung anzulegen. Diese Reisen sollen nur genehmigt werden, wenn sie für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung bzw. für die Wahrnehmung der wesentlichen Aufgaben der jeweiligen Behörde unabdingbar und erforderlich sind.
     
  3. Soweit wie möglich sind technische Alternativen zu Dienstreisen, wie Telefon- oder Videokonferenzen zu nutzen. Werden Präsenzveranstaltungen notwendig, müssen die allgemein bekannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) eingehalten werden.

Vielen Dank für die Beachtung dieser Regelungen und für Ihre Unterstützung.

Steffen Arndt
Sachgebiet Reisekosten


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