Regelungen über die Nutzung von Büroräumen nur noch als Einzelbüros bis 15.02.2021 verlängert

Aufgrund der weiter angestiegenen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern muss die Regelung vom 15.12.2020 zum Schutz der Mitglieder der Universität Rostock verlängert werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Labore sowie Spezialräume. Hier gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Zur Umsetzung dieser Regelung stimmen Sie sich bitte mit der Ihnen fachvorgesetzten Person sowie Ihren Kolleginnen und Kollegen ab. Sollten einzelne Kolleginnen und Kollegen nicht von zu Hause arbeiten können, nutzen Sie bitte leerstehende Räume (Lehrräume, Büros, Beratungsräume etc.) innerhalb der UR, um kurzfristig einen geeigneten Arbeitsplatz zu schaffen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter 0381- 498 1331 oder an das Krisenmanagement unter krisenmanagementuni-rostockde.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


Back