Prüfungsrechtliche Regelungen in Situationen höherer Gewalt

Um die rechtlichen Grundlagen für notwendige Änderungen bei der Durchführung von Studium und Lehre und insbesondere Prüfungen in Situationen höherer Gewalt zu legen, wurden in der Universität Rostock Änderungen der Rahmenprüfungsordnungen für Bachelor und Masterstudiengänge sowie für die Lehramtsstudiengänge beschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hqe.uni-rostock.de/studiengangsentwicklung/aktuelle-ordnungen/rahmenpruefungsordnungen/.

Vor in Krafttreten dieser Änderungssatzungen ist eine Zustimmung des zuständigen Landesministeriums innerhalb einer Frist von bis zu drei Monaten erforderlich.

Da das noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, aber eine Handlungsrundlage für das laufende Semester benötigt wird, hat das Rektorat eine Vorwirkung der Änderungen der Rahmenprüfungsordnungen beschlossen. D.h. die dort vorgesehenen Regelungen werden bereits angewandt.

Auf dieser Grundlage hat das Rektorat ebenso einen Beschluss über das Vorliegen einer Situation höherer Gewalt getroffen, das aufgrund er aktuellen Erlasslage der Corona-Landesverordnung MV die Durchführung von Studium und Lehre an der Universität Rostock erheblich eingeschränkt wird.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/corona-sonderinformationen/studium-und-digitale-lehre/regelungen-zu-pruefungen/.

Antje Mayer
Hochschul- und Qualitätsentwicklung (HQE)


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