Impfbescheinigungen zur Bestätigung der Impfpriorität Stufe 3 gemäß CoronaImpfV

Die Leiterinnen und Leiter der Einzelorganisationen der UR – die Dekaninnen und Dekane für ihre jeweilige Fakultät, der Leiter des ITMZ sowie die Leiterinnen der UB, des Sprachenzentrum und des ZLB für ihre jeweilige Einrichtung, sowie die Rektoratsmitglieder für die ihnen direkt unterstellten Beschäftigten – können ab sofort für alle Beschäftigten ihres jeweiligen Bereiches Impfbescheinigungen zur Bestätigung der Impfpriorität Stufe 3 gemäß CoronaImpfV ausstellen.

Die Impfbescheinigung kann in Anwendung von § 4 Abs. 1 Ziffer 8 CoronaImpfV ausgestellt werden werden.

Bitte informieren Sie sich in ihrer Einzelorganisation, nach welchem Verfahren und durch wen die Impfbescheinigungen ausgestellt werden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte – wie immer – unter 0381- 498 1331 oder s3.dienstleistungsportaluni-rostockde an die Hotline für Beschäftigte.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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