Hinweise zum Tragen von Schutzmasken an der UR angepasst

Derzeit und solange die Ressourcen zur Verfügung stehen, ist es möglich, Schutzmasken zentral zur Verfügung zu stellen. Alle Bereiche der UR, die Mund-Nase-Schutz für die Beschäftigten gemäß Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 benötigen, können diese bei der Stabstelle Arbeitssicherheit bestellen.

Alle Informationen über die Ermittlung und Nachweis des Bedarfes finden Sie im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Abstands- und Hygieneregeln in dem Punkt Hinweise zum Tragen von Schutzmasken an der UR.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Heike von Schade
Stabestelle Arbeitssicherheit


Back