Derzeit und solange die Ressourcen zur Verfügung stehen, ist es möglich, Schutzmasken zentral zur Verfügung zu stellen. Alle Bereiche der UR, die Mund-Nase-Schutz für die Beschäftigten gemäß Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 benötigen, können diese bei der Stabstelle Arbeitssicherheit bestellen.
Alle Informationen über die Ermittlung und Nachweis des Bedarfes finden Sie im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Abstands- und Hygieneregeln in dem Punkt Hinweise zum Tragen von Schutzmasken an der UR.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Heike von Schade
Stabestelle Arbeitssicherheit