Hinweise für die Notbetreuung in Kita und Schulen

Der Tagesinzidenzwert liegt in Rostock aktuell bei 129,5, also noch unter 150, ab dem Sonderregelungen laut geltender Schulcoronaverordnung in der kommenden Woche in Kraft treten werden müssen. Dennoch hat Oberbürgermeister Madsen in Abstimmung mit den Senatoren und auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes festgelegt, dass der Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen in Rostock ab Montag ausschließlich in Form des Distanzunterrichtes stattfindet. Für die Landkreise gilt dies auch.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-6 soll eine Notbetreuung gewährleistet werden. Diese Notbetreuung gilt auch für Kita. Die Kita und Schulen versenden entsprechende Unabkömmlichkeitsbescheinigungen. Die Universität ist wegen der Absicherung von Forschung und Lehre durch die Landesverordnung als systemrelevanter Bereich eingestuft, deren Beschäftigte zur Notbetreuung berechtigt sind. Das gilt insbesondere auch für die Lehre, auch wenn diese nicht in Präsenz erbracht wird.
Eine entsprechende Unterschrift für die Unabkömmlichkeitsbescheinigung können Fachvorgesetzte daher geben.

Ass. iur. Christine Radtke, M.A.
Personalservice


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