Erlass zur Fortsetzung des Betriebs der UR

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns mit Erlass vom 17.04.2021 die Fortsetzung des Lehr- und Bibliotheksbetriebs neu geregelt.

Insbesondere ist zu beachten, dass der Lehrbetrieb im Sommersemester 2021 bis auf Weiteres für alle Studierenden digital abgehalten wird.

Ausgenommen sind zwingend notwendige Präsenzveranstaltungen für Studierende der Medizinischen Fakultät, die für das Studienfortkommen unerlässlich sind, sowie Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen zwingend erfordern und für das Studienfortkommen unerlässlich sind. Welche Lehrveranstaltungen in Präsenz abgehalten werden, befindet sich in der Abstimmung. Zum Lehrbetrieb wurde gesondert durch den Rektor und durch die Lehrenden informiert.

Prüfungen erfolgt grundsätzlich in digitalen Formaten gemäß der geltenden Rahmenprüfungsordnungen. Sofern digitale oder alternative Prüfungsformate nicht umsetzbar sind, können entsprechend der an der UR geltenden Regelungen zum Infektionsschutz der Studierenden und Beschäftigten in Ausnahmefällen Prüfungen in physischer Präsenz abgenommen werden.

Der Bibliotheksbetrieb richtet sich nach der aktuell geltenden Corona-Landesverordnung für die Bibliotheken des Landes Mecklenburg-Vorpommerns. Die Universitätsbibliothek wird hierzu gesondert informieren, wenn Neuregelungen erforderlich sind.

Die Regelungen für den Forschungsbetrieb und den Betrieb der wissenschaftsunterstützenden Bereiche wie beispielsweise die Regelungen zur Arbeit im Büro, mobiler Arbeit von zuhause, Dienstreisen etc. bleiben bis auf Weiteres unverändert bestehen.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock.

Es werden Regelungen des Bundes zum Infektionsschutz erwartet. Sollten sich hieraus zusätzliche Regelungen für den Universitätsbetrieb ergeben, werden Sie über das Dienstleistungsportal informiert. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


Back