Erlass vom 01.11.2020 zum eingeschränkten Betrieb der UR verlängert

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hat mit Erlass vom 30.11.2020 die aktuell für die Hochschulen geltenden Regelungen bis 20.12.2020 verlängert. Die Verlängerung ergibt sich infolge der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 28.11.2020.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über die konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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