Corona-Schutzmaßnahmen für die Durchführung von Prüfungen im Wintersemester 2021/2022

Die Universitätsleitung passt die kürzlich getroffene Festlegung zur Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske während der Präsenzprüfungen an die geltenden Vorgaben im Rahmen arbeitsschutzrechtlicher Regelungen an. Damit gilt Folgendes:

  • Für Prüfungen mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske über den gesamten Zeitraum des Aufenthalts im Gebäude und ggf. im Rahmen von Ansammlungen im Rahmen des Einlasses auch davor.
  • Für Prüfungen mit einer Dauer von mehr als 60 Minuten wird das Tragen einer FFP2-Maske dringend empfohlen und sollte soweit wie möglich umgesetzt werden.

Der Handlungsrahmen für die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz wurde entsprechend angepasst.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch wenn gemäß Hochschul-Corona-Verordnung MV keine Überprüfung von Corona-(Schnell)-Tests für geimpfte und genesene Teilnehmende erfolgt, grundsätzlich alle Teilnehmenden der Präsenzprüfungen gebeten werden, zum Schutz Aller eigenverantwortlich vorab einen Corona-Test durchzuführen und nur bei negativem Testergebnis zur Präsenzprüfung zu kommen.

Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal unter Regelungen zu Prüfungen.

Patrick Kaeding
Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation


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