Aktualisierung der Rundschreiben nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Im Rahmen der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurden die Rundschreiben Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunfähigkeit Weitergabeverpflichtung sowie Kindeserkrankung überarbeitet und ausgetauscht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darüber informieren, dass die erhöhten Kinderkrankentage auch im Kalenderjahr 2023 Anwendung finden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Dienstleistungsportal.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt selbstverständlich gern zur Verfügung.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen am 13.02.2023 um 13:00 Uhr eine Sprechstunde "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)" online via zoom an. Bitte treten Sie der Veranstaltung unter diesem Link bei.

Anne-Kathrin Rohde und Manuela Kahl
Personalservice


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