Die Laufzeit des Programms ist bis zum 31.12.2026 vorgesehen. Die Zuweisung der Mittel erfolgt zentral zunächst bis zum 31.12.2025 mit der Option der Verlängerung für 2026. Ermöglicht werden bis zu dreimonatige Doppelbesetzungen von Beschäftigungsverhältnissen aller Art im Bereich des TV-L, außer Drittmittelbeschäftigungen und Professorenbesetzungen, z.B. für
- vorzeitige Besetzungen zur Einarbeitung und Wissenstransfer für wissenschaftsunterstützendes Personal bei Renteneintritten
- Besetzungen innerhalb eines Weiterbeschäftigungsanspruches für Qualifikationsstellen im Rahmen von § 2 Abs. 5 WissZeitVG, wenn es dadurch möglich wird, den Beginn eines neuen Qualifikationsvorhabens vorzuziehen (z.B. bei Elternzeit, Langzeiterkrankung o.ä.)
- Besetzungen zur frühzeitigen Krankenvertretung
Die Mittel sind zweckgebunden und die Kalkulationen werden von den Einrichtungen verwaltet und verantwortet. Diese Information erhalten Sie, um diese für anstehende Besetzungsverfahren berücksichtigen zu können. Bitte reichen Sie Ihre Anträge nebst einer Personalkostenkalkulation an das S41.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Lisa Herrmann Britta Menzer, Angelika Murzin, Birgit Mennenga und Steffen Arndt
Personalservice Dezernat Haushalt
