Das Jahr neigt sich so langsam dem Ende. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie Ihre Urlaubsansprüche 2025 vollständig realisieren und planen Sie auch die Schließzeit zwischen dem Jahreswechsel ein. In diesem Jahr schließt die Universität am 29. und 30.12., die Weihnachtsfeiertage, der 31.12. und der 1.1. sind ohnehin arbeitsfrei. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Dienstvereinbarung.
Jede/r Fachvorgesetzte muss im Rahmen der Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten seines/ihres Verantwortungsbereiches darauf achten, dass diese den Urlaubsanspruch im laufenden Kalenderjahr verwirklichen. Wenn Beschäftigte keinen Urlaub planen oder keinen Urlaub geltend machen, müssen Fachvorgesetzte die Beschäftigten hierzu schriftlich auffordern. Informationen und die entsprechende Dienstanweisung finden Sie im DLP unter Urlaub nehmen.
Urlaub dient den Erholungszwecken und ist grundsätzlich an das Kalenderjahr gebunden. Eine Übertragung ist nur für dienstliche Ausnahmefälle vorgesehen. Die Entscheidung darüber trifft allein der Arbeitgeber. Persönliche Gründe für eine Urlaubsübertragung, wie Arbeitsunfähigkeit im beantragten Urlaubszeitraum oder bei Elternzeit, müssen Beschäftigte mit den Fachvorgesetzten abstimmen.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte gern bei den zuständigen Kollegen/innen im Personalservice.
Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice
